Der staatliche Steuerabzug für Möbel und große Elektrogeräte gilt sicher nur noch bis Ende 2026. Wer eine Einrichtung plant, hat jetzt noch genug Zeit für Beratung, Planung und Aufmaß.
Wer in diesen Monaten renoviert, kann sich einen Teil der Ausgaben für die neue Einrichtung vom Staat zurückholen. Der Bonus Mobili gilt sicher nur noch bis 31. Dezember 2026. Ob er 2027 verlängert wird, ist offen. Deshalb sprechen wir das Thema jetzt an, im Oktober, und nicht erst im Dezember, wenn für eine ordentliche Planung keine Zeit mehr bleibt.
Was der Bonus Mobili bringt
Die Regelung ist einfacher, als sie klingt: Wer seine Wohnung renoviert, kann 50 Prozent der Ausgaben für neue Möbel und große Elektrogeräte von der Einkommensteuer abziehen. Für 2026 gilt das für Ausgaben bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit. Der Abzug wird auf zehn Jahre verteilt.
Voraussetzung ist eine Renovierung, die 2025 oder 2026 begonnen hat. Der Bonus ist dabei nicht auf einen Raum beschränkt. Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Eingangsbereich: Er gilt für die gesamte Einrichtung.
Warum Dezember zu spät ist
Eine Einrichtung, die passen soll, entsteht in mehreren Schritten. Zuerst das Gespräch: Wie wird gewohnt, wie gekocht, wo fehlt Stauraum. Dann die Planung in 3D, bei uns im Haus. Danach das Aufmaß vor Ort, auf den Millimeter. Erst dann geht der Auftrag in unsere Tischlerei in Mühlbach.
Wer im November zum ersten Mal anruft, plant unter Zeitdruck. Wer jetzt kommt, hat Spielraum: für eine zweite Variante im Plan, für einen Vergleich der Fronten in der Ausstellung, für eine Nacht Bedenkzeit vor der Entscheidung. Wir planen lieber in Ruhe mit Ihnen, als im letzten Moment etwas zu übersehen.
Die vier Schritte bis zum Jahresende
So kommen Sie ohne Hektik durch den Ablauf:
- Beratungstermin vereinbaren, solange noch Zeit für eine gute Planung ist.
- Das Projekt gemeinsam mit unserem Einrichtungsberater festlegen: Räume, Materialien, Geräte.
- Die Akontorechnung noch im Dezember bezahlen.
- Mit Ihrem Steuerberater klären, welche Renovierungsarbeiten bei Ihnen die Voraussetzung erfüllen.
Der letzte Punkt ist uns wichtig: Wir planen und fertigen Ihre Einrichtung, die steuerliche Seite gehört in die Hände Ihres Steuerberaters. Er kann prüfen, ob Ihre Renovierung die Bedingungen erfüllt und wie die Zahlung ablaufen muss.
Der erste Schritt
Rufen Sie uns an unter +39 0472 849522 oder schreiben Sie an info@moebel-rogen.it. für die Vereinbarung eines Termins. Bringen Sie Grundriss oder Fotos mit, wenn vorhanden. Dann können wir beim ersten Termin schon über Konkretes reden.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.