Mühlbach, Südtirol Möbel Rogen Beratung anfragen

Rechtliches

Transparenz.

Veröffentlichungspflichten nach Art. 1 Abs. 125 ff. Gesetz Nr. 124/2017.

Aufstellung der ausbezahlten öffentlichen Beiträge

Gemäß Art. 1 Abs. 125 ff. des Gesetzes Nr. 124/2017 veröffentlicht die Möbelhaus Rogen GmbH die im jeweiligen Jahr erhaltenen öffentlichen Beiträge, Subventionen und Vergütungen:

Aufstellung ausbezahlte Beiträge 2021 (PDF)
Aufstellung ausbezahlte Beiträge 2020 (PDF)

Staatliche Beihilfen und De-minimis-Beihilfen, die im nationalen Beihilferegister (Registro Nazionale degli Aiuti di Stato) veröffentlicht sind, gelten mit dem Verweis auf das Register als offengelegt.